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Rechtsgebiet

Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit in allen Bereichen des Erbrechts. Wir begleiten Sie bei der Testamentsgestaltung, Vermögensübertragungen vor dem Tode oder der Unternehmensnachfolge. Wir setzen Ihre berechtigten Interessen nach dem Eintritt des Erbfalls, insbesondere Ansprüche im Pflichtteilsrecht außergerichtlich und gerichtlich durch. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf den oftmals geäußerten Wunsch nach einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösung. Schließlich können Sie aufgrund unserer Zusammenarbeit mit Steuerberatern auch umfassende steuerrechtlich optimierte Lösungswege erwarten.

Unsere Beratungsfelder

  • Ehepartner – Kinder – Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtlich
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Pflichtteilsrecht
  • Testamentsgestaltung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermögensübertragungen vor dem Tode
Rechtsanwälte

Folgende
Ansprechpartner
stehen Ihnen
zur Verfügung

Florian Menn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht

Schwerpunkte:

- Allgemeines Zivilrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Insolvenzverwaltung
- Erbrecht

Rechtsanwalt Florian Menn war seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2004 in der Kanzlei als freier Mitarbeiter beschäftigt. Nachdem er vom 01.01.2017 – 31.12.2019 Mitgesellschafter der Herrmann und Menn GbR war, führt er seit dem 01.01.2020 die Kanzlei als Alleininhaber fort. Rechtsanwalt Florian Menn wurde am 04.01.1976 in Berlin geboren und ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Schwerpunktmäßig ist er auf den Gebieten der Insolvenzverwaltung sowie des Insolvenzrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Er wird in den Amtsgerichtsbezirken Augsburg, Nördlingen und Aalen regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt und hat mittlerweile mehr als 1000 Verfahren abgewickelt. Zudem schloss er erfolgreich den Fachanwaltskurs Steuerrecht (2002) ab. Rechtsanwalt Florian Menn ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein.

Christoph Pfoser

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Schwerpunkte:

- Familienrecht
- Sozialrecht
- Versicherungsrecht
- Reiserecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Arzthaftungsrecht

Rechtsanwalt Christoph Pfoser ist Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht und seit dem 01.12.2011 in der Kanzlei als angestellter Rechtsanwalt beschäftigt. Er wurde am 24.03.1972 in Weißenburg geboren und ist seit dem Jahr 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Christoph Pfoser im Familien- und Sozialrecht sowie im Versicherungs- und Reiserecht tätig. Darüber hinaus bearbeitet er auch Fälle des Miet- und Wohnungseigentums- sowie des Arzthaftungsrechts.